Beschlussvorlage - NBG/184/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neuburg nimmt Kenntnis vom vorgelegten Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung und beschließt, diesen als Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Neuburg zu definieren. 

 

 

 

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Sachverhalt

 Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Neuburg vom 16.10.2018 wurde der Auftrag für die gemeindliche Aufgabe zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes an die WW Brandschutz GmbH erteilt Diese führte den Auftrag auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V durch.

 

Gem. § 15 der FwOV M-V ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinden zu erstellen. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnissen zu aktualisieren.

 

Als wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung sind zu benennen:

 

Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (Kapitel 6 Betrachtung der Ist- / Soll-Zustände)

Im Bereich Brandbekämpfung in die Gefährdungsstufe 3 von 4.

Im Bereich Technische Hilfe in die Gefährdungsstufe 3 von 4.

Im Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in die Gefährdungsstufe 2 von 3.

Im Bereich Wassernotfälle in die Gefährdungsstufe 1 von 3.

 

Als große Schwierigkeit sind, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, die Löschwasserversorgung, die Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger) und das Vorhalten von Sondertechnik. Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematiken können nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. des Landkreises erfolgen.

 

Eine Beschaffung von Sondertechnik auf Amtsebene wird zu diesem Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung als geeignete Lösung noch beraten werden müssen.

Zu diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren: die Amtsverwaltung, die Amtswehführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter (Führungskräfte) der Feuerwehren sowie die WW Brandschutz GmbH.

 

Die Mindeststärke für die Gemeinde Neuburg ist mit 33 aktiven Mitgliedern beziffert.

 

Als erforderliche Mindestausstattung sind ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF-20), ein Tanklöschfahrzeug mit mind. 2.000 l Löschwasser, ein Mannschaftstransportwagen (KdoW) sowie das Vorhalten einer Schiebleiter vorgesehen. Derzeit verfügt die Gemeinde Neuburg über die notwendigen Fahrzeuge.


Zudem ist die Überschreitung der Eintreffzeit einer Drehleiter benannt, da teilweise die Überschreitung von 8 m Rettungshöhe (insbesondere bei den Wohnungsbausystemen) erfolgt!

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie das Gefahrenpotenzial der Gemeinde wieder. Er soll bei nötiger Neu- bzw. Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzender und amtsangehöriger Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele, welche binnen der 5 Jahre zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG HRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG HRL.

00,00

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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