Beschlussvorlage - NBG/175/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt, für das Gebiet: Ortsteil / Gemarkung Hagebök, Flur 1, Flurstücke 99/3, 100/2, 101/1 die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück der ehemaligen Feuerwehr mit einer Fläche von

ca. 1000 m² und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:  durch die Dorfstraße

im Süden und Westen:  durch die Wohngrundstücke, Dorfstraße 10 und 11 (Haus- und Stallruine)

im Osten:  durch das Wohngrundstück, Dorfstraße 4e (im Bau)

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes der ehemaligen Feuerwehr an der Dorfstraße in Hagebök. Geplant ist die Umnutzung des Feuerwehrgebäudes zur Möbeltischlerei mit kleinem Lager als Anbau sowie die Aufstellung von Materialcontainern.

 

2. Das Baugebiet ist entsprechend der geplanten baulichen Nutzung nach § 8 Baunutzungsverordnung als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) auszuweisen.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Der Planaufstellung liegt ein Antrag von Herrn Roland Schröder aus Hagebök zugrunde.

Herr Schröder betreibt seit 2015 das Handwerk des Möbeltischlers in den Räumlichkeiten des ehemaligen Feuerwehrgebäudes in Hagebök, Dorfstraße 10a. Für die Umnutzung zur Möbeltischlerei waren nur geringe Umbauten am Bestandsgebäude erforderlich, so dass eine zügige Inbetriebnahme gewährleistet war.

In unmittelbarer Umgebung des Betriebs befinden sich Wohngrundstücke, die den Gebietstyp des Grundstückes gemäß Baunutzungsverordnung als „Allgemeines Wohngebiet“ einstufen. Auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der durch Wohnnutzung geprägte und im Zusammenhang bebaute Ortsteil von Hagebök als Wohnbaufläche dargestellt.

Zwar sind Handwerks- und Gewerbebetriebe in Wohngebieten in Abhängigkeit vom jeweiligen Grad der Störung, die von einem Gewerbebetrieb etwa hinsichtlich Lärmbelästigung ausgehen kann zulässig, dennoch empfiehlt es sich, die geplante Nutzungs- und Funktionsänderung des ehemaligen Feuerwehrgebäudes planungsrechtlich zu sichern, zumal die Voraussetzungen für den Bestandsschutz nicht vorliegen.

Im Rahmen der Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 7 „OT Hagebök“ wurde der gutachterliche Nachweis erbracht, dass ausgehend vom Betrieb der Möbeltischlerei keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte gegenüber der Wohnnutzung zu erwarten sind. Diese gutachterliche Einschätzung wurde im Ergebnis einer internen Prüfung durch die Handwerkskammer bestätigt. Der gutachterliche Nachweis aus dem Jahr 2018 behält seine Gültigkeit, da sich weder an den Betriebszeiten noch an den maßgeblichen Geräuschquellen Änderungen ergeben haben und eine Erweiterung der Betriebsführung nicht geplant ist.

 

Dem Wunsch des Antragstellers Rechnung tragend, den Betrieb der Möbeltischlerei planungsrechtlich zu sichern, ist eine Überplanung des Grundstückes zur Schaffung von Baurecht erforderlich. Mit einem Bebauungsplan wird das Baugebiet nach der besonderen Art der baulichen Nutzung und auf Grund des Schutzbedürfnisses angrenzender Nutzungen, als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) ausgewiesen, d.h. es werden nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die Immissionsgrenzwerte eines Mischgebietes nicht überschreiten.

Da die Planungsziele ausschließlich der Innenentwicklung des Ortes dienen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des Naturschutzes bestehen, wird der B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Vorhabenträger hat sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Realisierung des Vorhabens entstehen, zu tragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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