Beschlussvorlage - KR/056/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zum Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung der Hansestadt Wismar gibt es seitens der Gemeinde Krusenhagen keine Anregungen und Bedenken.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Frist: 21.10.2020

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

Loading...