Beschlussvorlage - HO/630/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Satzung der Hansestadt Wismar über den Bebauungsplan Nr. 86/22 „Erweiterung Schulstandort Gerhart-Hauptmann-Gymnasium“ (Entwurf vom 01.04.2026)
hier: Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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21.05.2026
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Sachverhalt
Frist: 05.06.2026
hier: Beteiligung als Nachbargemeinde zum Entwurf
Sachverhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86/22 und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Bebauungsplan mitsamt Begründung sind als Entwurf i.d.F.v. 01.04.2026 im Anhang beigefügt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als Nachbargemeinde um Ihre Stellungnahme bis einschließlich zum 05.06.2026 per Mail: bauamt@wismar.de oder per Post: Hansestadt Wismar, Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar.
Sollte uns zur genannten Frist keine Stellungnahme von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch diese Planung nicht berührt werden bzw. Hinweise und Anregungen nicht bestehen.
Ich weise darauf hin, dass das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86/22 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung durchgeführt wird. Wesentlicher Grund hierfür ist die Nachverdichtung von Flächen zur Innenentwicklung zugunsten eines bestehenden Schulstandortes. Entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der oben genannten Planung einschließlich der Begründung im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ einzusehen sind.
AUFGABE UND INHALTE DER PLANUNG
Der Landkreis Nordwestmecklenburg als Schulträger für das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium beabsichtigt, dieses zu sanieren und zu erweitern. Durch das Vorhaben wird die bereits jetzt sehr begrenzt vorhandene Schulhof- und Freifläche weiter eingeschränkt.
Um eine der Schülerzahl entsprechend große Freifläche herstellen zu können, werden zusätzliche Flächen in unmittelbarer Umgebung des Schulstandortes benötigt.
Angrenzend an das derzeitige Schulgelände befindet sich die Kleingartenanlage „Am Wallgarten“. Eigentümerin der Fläche ist die Hansestadt Wismar. Gepachtet und betrieben wird die Anlage durch den Verein „Im Wall e.V.“ Die Anlage wird nicht mehr vollständig genutzt, einige Gärten sind nicht verpachtet und verwildert.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt daher, eine ca. 0,6 ha große Fläche des betreffenden Flurstücks zu erwerben. Mit dieser Erweiterungsfläche hat der Landkreis die Möglichkeit, entsprechend den heutigen Anforderungen einen modernen und zeitgemäßen Schulstandort zu entwickeln. Vorgesehen sind hier u.a. Sportanlagen (Volleyball, Basketball Tischtennis), Spielgeräte, Aufenthaltsbereiche, zwei Fahrradabstellanlagen sowie in Ergänzung zu den Kleingärten in der Nachbarschaft ein sogenanntes „Grünes Klassenzimmer". Die Erweiterung ermöglicht ebenfalls die Umgestaltung und Optimierung des jetzigen Schulhofes. Für die Umsetzung des Projektes wurde die Aufgabe von 13 Kleingärten erforderlich. Der Rückbau erfolgt bereits im Zuge der Umsetzung des Neubauvorhabens. Zwei weitere Gärten sind ebenfalls betroffen und müssen entsprechend der Planung in ihrer Parzellengröße verkleinert werden.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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