Beschlussvorlage - HO/627/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf in der Fassung der 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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21.05.2026
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Beschlussvorschlag
1. Während der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs über die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum 3. Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf in der Fassung der 1. Änderung für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Gebiet in nördlicher Ortslage von Hornstorf zwischen Bergstraße und Hauptstraße, Gemarkung Hornstorf, Flur 2 und Flur 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt:
Der von der Gemeindevertretung am 04.12.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 3. Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wurde in der Zeit vom 12.01.2026 bis 13.02.2026 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren vom 12.01.2026 bis 13.02.2026 beteiligt.
Planungsziel ist, die Zulassung der Errichtung von Wohngebäuden als Einzel- und Doppelhäuser für noch unbebaute Bereiche innerhalb des gesamten Geltungsbereichs. Sie reagiert damit auf die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie auf den stetig steigenden Bedarf an sozialverträglichen Wohnungen.
Die Möglichkeit zur Errichtung von Wohneinheiten für die unterschiedlichsten Bedürfnisse, hier z.B. von Familien mit mehreren Kindern, die Möglichkeit generationsübergreifender Nähe von Wohneigentum sowie kleine seniorengerechte Wohneinheiten, dienen der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie der Bevölkerungsentwicklung (§ 1 Abs. 6 Nr. 2. BauGB).
Wenn die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Abwägung ist mit dem vorhergehenden Beschluss erfolgt.
Gegenstand des Satzungsbeschlusses sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit seiner Inhalte in der Fassung vom April 2026.
Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern keine Hinweise oder Anregungen geäußert.
Die Gemeinde hat sich entschlossen, für die Änderung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren gemäß §13 BauGB anzuwenden. Da die Planungsziele ausschließlich der Innenentwicklung des Ortes dienen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des Naturschutzes bestehen, wird der Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Nach § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich auf den Bekanntmachungstafeln bekannt zu machen und gemäß § 10a Abs, 2 BauGB sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Hornstorf in den Internetauftritt des Amtes Neuburg sowie in das einschlägige Landesportal einzustellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen werden.
Mit der Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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859,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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