Beschlussvorlage - HO/617/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf bestätigt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern die Annahme der Spenden und stimmt dem Bericht zu.

 

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Satz 5 Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtaufsichtsbehörde übersendet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

23.335,38 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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