Beschlussvorlage - HO/583/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Bebauungsgebiet am Lindenweg“ der Gemeinde Lübow (Entwurf vom 13.08.2025) gibt es seitens der Gemeinde Hornstorf keine Anregungen und Bedenken.

 

Sachverhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow hat in ihrer Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Bebauungsgebiet am Lindenweg“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird erforderlich, um ein bereits errichtetes und in Nutzung genommenes Gebäude (Doppelhaus), innerhalb der dafür zulässigen Bauweise nach § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Nachgang bauordnungsrechtlich als „Doppelhaushälfte“ zu legitimieren.

Wir bitten Sie als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens zum 03.11.2025.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an l.loehrke@amt-dm-bk.de bzw. schriftlich an das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen für die Gemeinde Lübow, Bauamt, Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, geht die Gemeinde Lübow davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen.

Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 30.09.2025 bis zum 03.11.2025 auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden und zusätzlich im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen.

 

 

Übersichtsplan (Quelle QGIS, 2024, google.maps)

 

Anlagen

- Entwurf B-Plan mit Begründung

 

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Sachverhalt

Frist: 03.11.2025

Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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