Beschlussvorlage - HO/575/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hornstorf beschließt, die Ingenieurleistungen für Leistungsphasen 1-8 für die Baumaßnahme: Erneuerung Bergstraße Hornstorf ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Als Vergabeart wird entsprechend der § 12 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 100.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.

Als einziges Zuschlagskriterium wird mit 100% der Preis festgelegt.

Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung der Aufträge nimmt der Bürgermeister und sein Stellvertreter vor. 

  

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Sachverhalt

 

Die Bergstraße in Hornstorf soll auf einer Länge von ca. 400 m erneuert werden. Die Straßenanlage wird um ca 1 m auf 4,50 m Breite ausgebaut. Die hierzu notwendigen planerischen Leistungen sollen in einem freihändigen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2025/26 zur Verfügung.

  

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

22.000 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

22.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54100.09600300

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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