Beschlussvorlage - HO/570/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt:

 

1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Kritzow“ der Gemeinde Hornstorf.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst die Flächen der Flurstücke 35/1, 35/2, 37/4, 37/8, 37/9, 37/11 und 37/12, gelegen in der Flur 1, Gemarkung Kritzow.

 

Der Änderungsbereich ist auf dem Übersichtsplan dargestellt.

 

2. der B-Plan soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden.

 

3. der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersichtsplan

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt eine Teilfläche im Osten innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Kritzow“ umzunutzen. Grundsätzlich geht es um die Änderung einer Fläche mit der Nutzung „Parkanlage“ in Gewerbegebiet, auf der ggf. auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen zulässig sind. Weiterhin ist die Klarstellung der bereits hergestellten Straßenfläche beabsichtigt.

Die zu ändernde Fläche innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1 befindet sich in Gänze auf den Flurstücken 35/1, 35/2, 37/4, 37/8, 37/9, 37/11 und 37/12 in der Flur 1, Gemarkung Kritzow und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 11.713 m² (ca.1,17 ha).

 

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Errichtung und Betreibung von baulichen Anlagen in Form von Containerbauweise mit Freiflächen und deren Nutzungen zur Unterbringung von Obdachlosen. Diese Nutzungsmöglichkeit wurde städtebaulich untersucht und kann innerhalb der Zulässigkeiten gem. § 8 Baunutzungsverordnung (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 Sozialbau) im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans festgesetzt werden.

 

Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan Hornstorf stellt den Bereich als Gewerbefläche dar. Der Bebauungsplan gilt somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).

Eine Anbindung an die öffentliche Erschließung besteht bereits.

 

Da die Planungsziele ausschließlich der Innenentwicklung des Ortes dienen, die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt sind und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des Naturschutzes bestehen, wird der B-Plan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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