Beschlussvorlage - HO/527/2025-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben: Erneuerung Lindenweg in Rohlstorf - Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hoch- und Tiefbau
- Bearbeiter:
- Daniel Seyfarth
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Hornstorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.04.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Hornstorf beschließt, für die Maßnahme: Erneuerung Lindenweg in Rohlstorf ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Als Vergabeart wird entsprechend des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbVO M-V) eine freihändige Vergabe festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 200.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Als einziges Zuschlagskriterium wird mit 100% der Preis festgelegt.
Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung der Aufträge nimmt der Bürgermeister und sein/e Stellvertreter/-in vor.
Sachverhalt
Baubeginn ist Kreuzung Lindenweg/Am Sportplatz/Schwedenschanze und Bauende Einmündung Lindenweg in die Kreisstraße NWM 36.
Die Straße ist ca. 5 m breit und in Großpflaster ausgebaut.
Die Baumaßnahme wird in 3 Abschnitte unterteilt.
Abschnitt 1: Auf ca. 800 m wird ein Profilausgleich aus Asphalt hergestellt mit einer abschließenden 4 cm Asphaltdeckschicht. Die Bankette werden neu angelegt/überarbeitet.
Abschnitt 2: Ausbau Großpflaster und Neubau Straße mit Asphalt. Entwässerung über 2 Straßenabläufe an vorhandene Vorflut. Anpassung der Zufahrten.
Abschnitt 3: Kreuzungsbereich kompletter Ausbau von Großpflaster und Neubau mit geschnittenem Großpflaster hydaulisch abgebunden.
Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2025 als Haushaltsreste aus 2024 sowie aus Fördergeldern (SBZ-Solidaritätspauschale) zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
98.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
9.800,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
88.200,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54100.09600300 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
154,2 kB
|
