Beschlussvorlage - HO/510/2025-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen und Geländeaufschüttung + Antrag auf Abweichung und Antrag auf Befreiung, Gemarkung Hornstorf, Flur 1, Flurstück 57/3
Hier: 1. Änderung zur Erhöhung der Überschreitung der Baugrenze um weitere 2,17 m
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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27.03.2025
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Beschlussvorschlag
Zum Bauantrag – Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen und Geländeaufschüttung auf dem Flurstück 57/3 der Flur 1, Gemarkung Hornstorf
hier: 1. Änderung zur Erhöhung der Überschreitung der Baugrenze um weitere 2,17 m
– wird das Einvernehmen erteilt.
(siehe neuer Lageplan Anlage 2+3)
Zum Antrag auf Abweichung (hier: Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze um weitere 2,17 m (Flucht der Nachbargebäude wird um 2,17 m zur Straße Lindenweg überschritten), der Abstand zur Verkehrsfläche beträgt noch 7,83 m) zum o.g. Bauantrag auf dem Flurstück 57/3 der Flur 1, Gemarkung wird das Einvernehmen erteilt.
Zum Antrag auf Befreiung (hier: Dachfarbe anthrazit statt rot oder braun) zum o.g. Bauantrag auf dem Flurstück 57/3 der Flur 1, Gemarkung Hornstorf wird das Einvernehmen erteilt.
Sachverhalt
Neu: Die Landesforst stellt nur eine Ausnahmegenehmigung zum Waldabstand in Aussicht, wenn Die Bauherren mindestens 16 m ab hinterer Hauswand zum Wald einhalten. Dies bedeutet jedoch, dass das Vorhaben um weitere 2,17 m nach vorn geschoben werden muss.
Der Landkreis NWM -Untere Bauaufsichtsbehörde- als zuständige Genehmigungsbehörde möchte nun von der Gemeinde Hornstorf erfahren, ob sie das gemeindliche Einvernehmen auch für diese weitere Überschreitung der Baugrenze erteilen wird, wenn das Forstamt unter dieser Voraussetzung ebenfalls zustimmt.
Aus dem Beschluss vom 30.01.2025
-innerhalb der Abrundungssatzung Nr. 1 „OT Rohlstorf“ (Ursprungssatzung + 1.-4. Änderung)
-die Bauherren hatten bereits während der Planungsphase den Bauausschuss um Prüfung und Zustimmung zur Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze gebeten. Dies wurde unter dem TOP Sonstiges in der Sitzung des Ausschusses am 18.07.2024 beraten und die Zustimmung wurde einstimmig erteilt – Beschlussauszug als Anlage im Bauantrag)
Zum Antrag auf Dachfarbe in anthrazit statt rot oder braun möchte ich mitteilen, dass die Umgebungsbebauung bereits einige Dächer in anthrazit aufweist –(wahrscheinlich wurden hier in der Vergangenheit im Lindenweg und Am Dorfteich auch schon Befreiungen von der Dachfarbe genehmigt).
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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210,6 kB
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30,6 kB
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(wie Dokument)
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135,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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