Beschlussvorlage - HO/517/2025-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bauantrag – Neubau eines Beerdigungsinstitutes auf dem Flurstück 10/23 der Flur 1, Gemarkung Rüggow – wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Sachverhalt

Wichtiger Hinweis:

Im Bauantrag vom 04.02.2025 wurde das Beerdigungsinstitut mit einem Trauerraum geplant. Nach der negativen Stellungnahme des Landkreises NWM (Fachdienst Bauordnung und Planung) wurde der Gemeinde Hornstorf mitgeteilt, dass ein Trauerraum in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Somit gibt es aktuell eine Änderung zum Bauantrag dahingehend, dass anstatt des Trauerraumes nun ein Ausstellungsraum zu den Dienstleistungen und Produkten des Beerdigungsinstitutes geplant ist. Die Trauerfeiern und Verabschiedungen sollen an einem anderen Ort stattfinden.

Siehe Anlage Stellungnahme LK und neuer Grundriss

Frist: 04.04.2025

-innerhalb B-Plan Nr. 4 Erweiterung Gewerbegebiet Kritzow (Ursprungsplan)

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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