Beschlussvorlage - HO/509/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die Zustimmung zum Antrag auf Einleitung von öffentlichen Bauleitplanverfahren zur Errichtung zweier Freiflächenphotovoltaikanlagen mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Hornstorf stimmt grundsätzlich der Aufstellung von zwei Bebauungsplänen sowie der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf zur Errichtung von zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Hornstorf zu.
Sachverhalt:
Ziel der Bauleitplanung ist es, Baurecht für die Errichtung von zwei Solarparks in der Gemeinde Hornstorf zu schaffen.
Hornstorf I - Freiflächenphotovoltaikanlage
Dieser Antrag bezieht sich auf die in der Anlage 1 dargestellten Grundstücke (Teilflächen). Es handelt sich um die Grundstücksdaten - Gemeinde: Hornstorf, Gemarkung: Hornstorf, Flur: 2, Flurstücke: 6/2, 68/4, 69/9, 69/10, 69/5, 70/3, 72.
Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von regenerativer Energie. Die Vorhabenfläche befindet sich westlich der Ortslage Hornstorf und erstreckt sich beidseitig entlang der Osttangente als nördliche Zufahrtsstraße der Hansestadt Wismar.
Die betreffende Fläche hat eine Größe von ca. 25 ha und befindet sich derzeit in einer landwirtschaftlichen Nutzung. Die Berechnung der Bodenwertigkeit der betroffenen Flurstücke im Plangebiet hat einen Wert von 34, 71 Bodenpunkten im Durchschnitt ergeben und weist somit eine verminderte Bodenqualität auf. Die Vorhabensfläche umfasst zudem mehrere Bereiche, deren Bodenwertigkeit deutlich unterhalb der 35 Punkte-Marke liegt. Derzeit ist der ökologische Wert der Ackerfläche als sehr gering einzustufen. Der „Sonnenstrom-Solarpark" wird sich positiv auf das regionale Ökosystem auswirken. Die Belegung der Module ist so geplant, dass zwischen den Modultischen ausreichend Sonneneinstrahlung gegeben ist. Dadurch ergeben sich positive ökologische Auswirkungen auf verschiedene Organismen, welche den Photovoltaik-Freiflächenpark als Lebensraum über die Solarparkgrenzen hinaus nutzen können, die Biodiversität wird gefördert. Auch hydrologisch wird sich die dauerhafte Begrünung der Fläche positiv auswirken und das Erosionsgeschehen vernachlässigbar machen. Die Flächen können nach der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Im Bebauungsplan kann die PV-Nutzung in Anwendung von § 9 Abs. 2 BauGB als zeitlich konkret begrenzte Zwischennutzung festgesetzt werden. Als Folgenutzung wird dann die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.
Insgesamt bietet die Vorhabensfläche Raum für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 25 MWp. Die genaue technische Spezifikation (Modultypen etc.) der Anlage kann erst im Zuge einer Detailplanung festgelegt werden.
Anlage 1 (Hornstorf I)
Hornstorf II - Freiflächenphotovoltaikanlage
Dieser Antrag bezieht sich auf die in der Anlage 2 dargestellten Grundstücke (Teilflächen). Es handelt sich um die Grundstücksdaten - Gemeinde: Hornstorf, Gemarkung Hornstorf, Flur: 2, Flurstücke: 4, 59, 60, 61, 62, 63, 67/2, 68/5, 68/7, 69/1, 69/2, 70/1, 70/2, 79/1, 79/2.
Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von regenerativer Energie. Die Vorhabenfläche liegt südöstlich der Ortslage Hornstorf und liegt nahe dem bestehenden Gewerbegebiet sowie der Bundesstraße 105.
Die betreffende Fläche hat eine Größe von ca. 48 ha und befindet sich derzeit größtenteils in einer landwirtschaftlichen Nutzung. Auf einem Teil der Fläche befindet sich ein Gewässerbereich und ein Teil wird derzeit als Ausgleichsfläche genutzt. Derzeit ist der ökologische Wert der Ackerfläche als gering einzustufen. Auch für Hornstorf II gilt: Der „Sonnenstrom-Solarpark" wird sich positiv auf das regionale Ökosystem auswirken. Die Belegung der Module ist so geplant, dass zwischen den Modultischen ausreichend Sonneneinstrahlung gegeben ist. Dadurch ergeben sich positive ökologische Auswirkungen auf verschiedene Organismen, welche den Photovoltaik-Freiflächenpark als Lebensraum über die Solarparkgrenzen hinaus nutzen können, die Biodiversität wird gefördert. Auch hydrologisch wird sich die dauerhafte Begrünung der Fläche positiv auswirken und das Erosionsgeschehen vernachlässigbar machen. Die Flächen können nach der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Im Bebauungsplan kann die PV-Nutzung in Anwendung von § 9 Abs.2 BauGB als zeitlich konkret begrenzte Zwischennutzung festgesetzt werden. Als Folgenutzung wird dann die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt. Insgesamt bietet die Vorhabensfläche Raum für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 35 MWp. Die genaue technische Spezifikation (Modultypen etc.) der Anlage kann erst im Zuge einer Detailplanung festgelegt werden.
Anlage 2 (Hornstorf II)
Die Übernahme der gesamten Planungskosten der Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Hornstorf und die zwei B-Pläne) durch den Vorhabenträger wird mittels eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Gemeinde Hornstorf fixiert.
Wenn die Gemeinde Hornstorf grundsätzlich der Aufstellung der Bebauungspläne und der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung dieser zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen zustimmt, würden als nächstes die Aufstellungsbeschlüsse vorbereitet werden und zur Beratung in den Bauausschuss und anschließend zur Beschlussfassung in eine der nächsten Gemeindevertretersitzungen vorgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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