Beschlussvorlage - HO/505/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die durch die Gemeindevertretung am 10.10.2024 beschlossene Hauptsatzung wird nach Abschluss des Anzeigeverfahrens wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 10 erhalten die Regelungen zu den Vertretern der Ausschussvorsitzenden folgende Fassung:

Für die/den Ausschussvorsitzende/n werden zwei Personen, die sie oder ihn vertreten,gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Im Anzeigeverfahren machte die untere Rechtsaufsichtsbehörde eine Rechtsverletzung geltend. Gemäß § 36 Abs. 4 S.2 KV M-V werden die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt und nicht benannt. Das Wort "benannt" ist daher durch das Wort "gewählt" zu ersetzten. 

 

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Anlagen

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