Beschlussvorlage - HO/503/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hornstorf stimmt der Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes an der

K 34 mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 40/4 der Gemarkung Hornstorf, Flur 2 zu.

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Sachverhalt

Die Höchstförderung beträgt für Neubau (kein Musterfeuerwehrhaus) max. 500.000,00 EUR pro benötigtem Stellplatz (nachzuweisen lt. Brandschutzbedarfsplan). Bei einer Förderquote von 60% (Rubikon GELB) und geschätzten Baukosten in Höhe von 2.000.000,00 EUR (ohne Außenanlagen und Planungsleistungen), entspricht das einer maximalen Förderung von 1.200.000,00 EUR.

Der Antrag wurde zum Stichtag 30.10.2024 beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung eingereicht.

Die finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2025/2026 einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

2.000.000,00

  00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

   800.000,00 EUR

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

1.200.000,00 EUR

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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