Beschlussvorlage - HO/503/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung für den Bau einer Feuerwehr mit 4 Stellplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel/Tourismus
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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14.11.2024
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Sachverhalt
Die Höchstförderung beträgt für Neubau (kein Musterfeuerwehrhaus) max. 500.000,00 EUR pro benötigtem Stellplatz (nachzuweisen lt. Brandschutzbedarfsplan). Bei einer Förderquote von 60% (Rubikon GELB) und geschätzten Baukosten in Höhe von 2.000.000,00 EUR (ohne Außenanlagen und Planungsleistungen), entspricht das einer maximalen Förderung von 1.200.000,00 EUR.
Der Antrag wurde zum Stichtag 30.10.2024 beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung eingereicht.
Die finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2025/2026 einzustellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
2.000.000,00 |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
800.000,00 EUR |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
1.200.000,00 EUR |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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