27.03.2025 - 9.9 Bauantrag mit Antrag auf Befreiung von der Fest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Zum Bauantrag auf Errichtung von mindestens 3 LCD-Monitoren (Positionen 5,6+7) sowie weiteren Werbe- und Hinweisschildern, 3 Fahnenstangen mit einer Höhe von je 12 Metern, Leuchttransparenten und einem Pylon mit einer Höhe von 6,5 Metern auf einer Teilfläche aus Flurstück 37/6 der Flur 2, Gemarkung Hornstorf wird das Einvernehmen erteilt.

Der Werbepylon mit einer Höhe von 20,0 Metern ist von diesem Antrag ausgeschlossen. Der Bauantrag mit Antrag auf Befreiung erfolgt separat.

Zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung „Werbeanlagen mit beweglicher Lichtwerbung wie Lauf-, Dreh-, Wechsel- und Blinklicht sowie akustische Werbeanlagen sind unzulässig“ auf dem o.g. Grundstück wird das Einvernehmen erteilt.

Akustische Werbeanlagen sind nicht geplant. Siehe Anlage Antrag auf Befreiung.

Begründung: McDonald´s hat vermutlich deutschlandweit ein einheitlich vorgegebenes Werbekonzept an den Restaurantstandorten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage