04.12.2025 - 9.1 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hornstorf beschließt:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Hornstorf – Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Hornstorf im Einzelnen wird als Anlage 1 zum Beschluss genommen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit das Ergebnis mitzuteilen.

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den im beigefügten Übersichtsplan dargestellten Bereich westlich des Gemeindegebiets an der Hauptstraße - K 35 in der Gemarkung Hornstorf, Flur 2, bestehend aus der Planzeichnung und den Verfahrensvermerken.

4. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Übersichtsplan

 

 

Sachverhalt:

Der von der Gemeindevertretung am 27.03.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Hornstorf wurde in der Zeit vom 14.05.2025 bis 15.06.2025 im Internet veröffentlicht. Die Planunterlagen haben in dieser Zeit öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte parallel.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf-West“ in Hornstorf welcher im Parallelverfahren erfolgt.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hornstorf ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Daher bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes, um das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch zu wahren.

Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, wird auf Beschluss der Gemeindevertretung der wirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der Zielstellung geändert, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 als Gewerbegebiet (GE) gemäß nach § 8 BauNVO auszuweisen.

Wenn die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Die Abwägung ist mit der vorhergehenden Beschlussfassung erfolgt.

Gegenstand des Feststellungsbeschlusses sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und damit seiner Inhalte in der Fassung vom 10.11.2025.

Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern keine Hinweise oder Anregungen geäußert. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Belange nicht betroffen sind.

Die im Rahmen der Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlichen Verfahrensschritte wurden entsprechend der Verfahrensvorschriften durchgeführt.

Die vorliegende 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Ergebnis aus der Behörden- und Trägerbeteiligung sowie der Veröffentlichung des Entwurfs. Über die eingegangenen Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem Abwägungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes befunden.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Feststellungsbeschluss von der Gemeindevertretung zu fassen.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf nach § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg. Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss werden die Unterlagen zur Genehmigung zusammengestellt und der Antrag auf Genehmigung eingereicht.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der 9. Änderung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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