18.09.2025 - 10.8 Ingenieurleistungen für Bauvorhaben: Erneuerung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hornstorf
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. II Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Daniel Seyfarth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hornstorf beschließt, die Ingenieurleistungen für Leistungsphasen 1-8 für die Baumaßnahme: Erneuerung Bergstraße Hornstorf ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Als Vergabeart wird entsprechend der § 12 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 100.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Als einziges Zuschlagskriterium wird mit 100% der Preis festgelegt.
Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung der Aufträge nimmt der Bürgermeister und sein Stellvertreter vor.
