27.03.2025 - 9.1 Beschluss über den 2. Entwurf der Satzung über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller, Stadtplaner smb stellt den 2. Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungslpans Nr, 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf vor.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hornstorf beschließt:

1.die Billigung des 2. Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und der Schalltechnischen Untersuchung,

 

2.die Planzeichnung, Begründung sowie die Schalltechnische Untersuchung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen erneut im Internet auf der Seite des Amtes Neuburg zu veröffentlichen. Die Internetseite, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Die Hinweise des § 3 Abs. 2 BauGB sind in die amtliche erneute Bekanntmachung zu übernehmen. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung im Amt Neuburg. Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls in das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Internetadresse https://bplan.geodaten-mv.de einzustellen.

Die als Anlagen beigefügten 2. Entwurfsunterlagen sind Bestandteile des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die erneute Auslegung zu unterrichten.

 

3.der Beschluss und die erneute Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen

 

Übersichtsplan

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hornstorf hat in der öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf beschlossen.

Der B-Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hornstorf ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt, damit wird dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entsprochen.

 

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen erfolgte durch Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung und der dazugehörigen Begründung, in der Zeit vom 29.07.2024 bis 30.08.2024. Im gleichen Zeitraum wurden die Planunterlagen auch auf dem Bau- und Planungsportal M-V und der Internetseite des Amtes Neuburg eingestellt.

Parallel zu den Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Verfahrensschritte der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind schriftlich über die Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eines Bürgers abgegeben worden. Von den beteiligten Städten und Gemeinden wurden keine der Planung des Vorhabens entgegenstehenden Belange geltend gemacht.

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ergaben sich sachdienliche Anregungen und Hinweise zur Berücksichtigung bei der Erarbeitung des 2. Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 und zur entsprechenden Aufnahme in die Planzeichnung und Begründung.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, da die Änderung oder Ergänzung zu einer stärkeren Berührung von Belangen führt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen machten das Einholen eines Immissionsgutachtens erforderlich. Entsprechende Ergebnisse aus dem Gutachten sind in die vorliegende 2. Entwurfsfassung aufgenommen worden, die auch die erforderlichen (zeichnerischen und textlichen) Festsetzungen beinhaltet. Zudem musste der Änderungsbereich der 1. Änderung ausgeweitet werden, um dem Immissionsschutz gerecht zu werden. Der § 4a Abs. 3 BauGB ist somit berührt worden.

Der hier vorliegende 2. Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung sowie die Schalltechnische Untersuchung sollen im folgenden Verfahrensschritt für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet veröffentlich werden. Er beinhaltet die Darstellungen und Festsetzungen, die zum Erreichen der Planungsziele aus dem Aufstellungsbeschluss erforderlich sind.

Die erneute Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist mit den Hinweisen zu versehen, dass die Planunterlagen für die Zeit der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter www.amt-neuburg.de sowie im Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter http://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar sind, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1708&TOLFDNR=24064&selfaction=print